Fachanwalt Privatrecht

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Themen um Recht und Rechtsmäßigkeit Hallo und willkommen lieber Leser, hier findest du alle meine Artikel zum Thema Recht. Rechtslagen bei alltäglichen Konfliktsituationen und in Ausnahmesituationen sind nicht immer leicht nachzuvollziehen. Meiner Meinung nach sollte jeder Bürger das Rechtssystem seines Landes kennen und wissen, was seine Bürgerrechte sind und ab wann er sich in einen strafbaren Bereich begibt. Ein gutes Allgemeinwissen in Rechtslagen hilft hierbei nicht nur bei bereits bestehenden Konflikten, sondern auch dabei zu verhindern, dass aus Unwissenheit eine Straftat begangen wird. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Bin ich beispielsweise verpflichtet die Polizei in meine Wohnung zu lassen? Nein, nur mit einem Durchsuchungsbefehl oder wenn es sich um nachweisbare Gefahr handelt. Diese und weitere Fragen kläre ich in meinen Artikeln. Du interessierst dich für rechtliche Themen? Sieh dich auf meinem Blog um, ich teile gern immer neue Artikel zu dem Thema.

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Öffentliches Recht und Privatrecht sind die beiden Hauptrechtsgebiete. Unter ihnen lassen sich alle anderen Rechtsgebiete unterordnen. Das Strafrecht wird dem Öffentlichen Recht zugeordnet, da hier Unter- und Überordnungsverhältnisse zwischen Staat und Bürger vorliegen. Kommt es zu juristischen Auseinandersetzungen, so ist ein Fachanwalt Privatrecht der richtige Ansprechpartner.

Werden Ansprüche und Rechtsbeziehungen zwischen generell gleichartigen Subjekten geregelt, so spricht man vom Privatrecht. Aus wirtschaftlicher Sicht können mitunter große Differenzen entstehen. Schließt eine Privatperson einen Mobilfunkvertrag mit einem Mobilfunkunternehmen ab, so besteht zwar aus wirtschaftlicher Sicht ein großes Ungleichgewicht, der Vorgang fällt jedoch unter das Privatrecht. Bei juristischen Angelegenheiten sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Darunter fallen das Amtsgericht, das Landgericht und das Oberlandesgericht sowie schlussendlich der Bundesgerichtshof (BGH).

Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist Teil des Privatrechts und gilt als das grundlegendste und bekannteste Gesetz mit seinen Teilbereichen Erbrecht, Familienrecht, Sachenrecht und Schuldrecht. Fast jeder Vertrag – egal ob Ehevertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag oder Kaufvertrag – wird nach dem Privatrecht abgeschlossen.

Hingegen bildet der öffentliche-rechtliche Vertrag die Ausnahme. Kauft die Behörde beispielsweise neue Kugelschreiber, so handelt es sich in diesem Fall um einen privatrechtlichen Kauf. Diesen Zweig des Privatrechts nennt man auch bürgerliches Recht bzw. Zivilrecht. Weiterhin gibt es das Sonderprivatrecht. Das HGB (Handelsgesetzbuch) und das Handelsrecht bezeichnet man als Sonderprivatrecht unter Kaufleuten. Dieses Recht betrifft nur Kaufleute und nicht die Bürger wie beim bürgerlichen Recht.

Im HGB sind beispielsweise Abwandlungen und Regeln für Unternehmen für den Handelskauf. Für Handelssachen existiert am Landgericht generell eine spezielle Kammer. Auf das allgemeine Privatrecht wird im Zweifelsfall ohne spezielle Regeln zurückgegriffen. Zum Sonderprivatrecht gehört auch das Arbeitsrecht, weil es nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer betrifft. Eigene Gerichte machen diesen Sonderstatus deutlich. Dazu gehören das Bundesarbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht und das Arbeitsgericht. Dennoch kommt hier das Privatrecht zum Tragen.

Das IPR (Internationales Privatrecht) reguliert die Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Fällen. In diesem Fall muss geklärt werden, welches nationale Recht zur Anwendung kommt wie z.B. bei einer multinationalen Ehe oder einem internationalen Vertrag. Mit zunehmender Globalisierung tauchen immer häufiger Fragen auf in Bezug auf die Zuständigkeit nationaler oder internationaler Gerichte sowie die Anwendbarkeit ausländischen oder deutschen Rechts. Ein Fachanwalt Privatrecht kann hierbei beratend zur Seite stehen, wie zum Beispiel die Rechtsanwälte Kohlschein, Lütkemeier & Partner.

Einige juristische Fragen fallen in das Öffentliche Recht genauso wie in das Privatrecht. Beispielsweise gibt es das öffentliche und das private Baurecht. Zum öffentlichen Baurecht gehören Brandschutzvorschriften und Baugenehmigungen. Grundstückskaufverträge, Werkverträge mit Handwerkern und Architektenverträge gehören hingegen zum Privatrecht.

Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt, der sich auf das Thema Privatrecht spezialisiert hat? In fast jeder größeren Stadt findet sich ein Fachanwalt Privatrecht, der sich auf diesem Gebiet spezialisiert hat und über ausreichend Fachwissen und Erfahrung verfügt, um Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten zu vertreten – wenn es sein muss auch vor Gericht.

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